Handy am Steuer – Strafe nach dem aktuellen Bußgeldkatalog

Wann ist Telefonieren am Steuer erlaubt und wann ist es verboten?

Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, dem kann das nach den neuen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) teuer zu stehen kommen. Nicht nur wurden die Bußgelder erhöht. Auch hat der Verkehrssünder unter Umständen mit einem kompletten Fahrverbot zu rechnen. Welche Konsequenzen die Handynutzung nach dem neuen Verkehrsrecht und Bußgeldkatalog hat, das zeigen wir im Folgenden.

Wer mit dem Mobiltelefon in der Hand oder allgemein beim Benutzen des Handys während der Fahrt erwischt wird, hat mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Im Rahmen der Punktereform hat sich das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer deutlich erhöht.
Im Zuge der Reform wurde das Bußgeld für Kraftfahrer, die mit dem Handy am Steuer geblitzt wurden, von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Dazu kommt noch die Eintragung von einem Punkt in Flensburg. Diese Eintragung galt zwar schon vor der Reform. Allerdings wiegt dieser Punkt in Anbetracht des veränderten Punktsystems (nur noch 8 und nicht mehr wie bisher 18 mögliche Punkte) nach der neuen StVO deutlich schwerer.

Das Telefonieren am Steuer wird als ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht angesehen, sobald der Führer des Kfz ein Handy aufnimmt oder hält. Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist hingegen erlaubt. Das Handyverbot im Auto gilt zudem nicht, wenn das Auto steht und der Motor ausgeschaltet ist. Dies gilt auch für die Start-Stopp-Automatik. Das OLG Hamm stellte mit Beschluss vom 09.09.2014 (Az: 1 RBs 1/14) fest, dass es nach der gesetzlichen Wertung keinen Unterschied zwischen einem automatisierten und einem manuellen Abschalten des Motors gebe.
Verboten ist jedoch nicht nur das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy. Ein Bußgeld wird gemäß des neuen Bußgeldkatalogs von 2015 auch bei folgenden Vergehen fällig:

  • Das Lesen oder Schreiben einer SMS, E-Mail etc.
  • Die Nutzung des im Handy integrierten Navigationssystems, sofern die Bedienung per Hand erfolgt
  • Das Wegdrücken eines Anrufers

Zuletzt hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 15.01.2015 ( 1 RBs 232/14) entschieden, dass die Nutzung des Mobiltelefons durch einen Kraftfahrzeugführer als Navigationshilfe bzw. zur Internetabfrage eine Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO ist, wenn das Mobiltelefon dafür in der Hand gehalten wird.

Für diese Verstöße wird entsprechend zum Telefonieren mit dem Handy am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro verlangt und ein Punkt in Flensburg vergeben. Da das Telefonieren bzw. die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt als eine Ordnungswidrigkeit gilt, beträgt die Tilgungsdauer des dafür vergebenen Punktes nach der Punktereform seit dem 01.05.2014 2,5 Jahre.
Ein Fahrverbot wird beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer zwar weiterhin nicht verhängt. Wird ein Autofahrer jedoch zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann es unter Umständen passieren, dass es doch zu einem Fahrverbot kommt. Denn nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden, wenn diese auf einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung beruhen.

Außerdem ist für junge Autofahrer in der Probezeit zu berücksichtigen, dass Verkehrsverstöße in der Probezeit, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen, zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre führen. Da das Telefonieren am Steuer 60 Euro kostet, müssen Fahranfänger demnach auch hier mit einer Probezeitverlängerung rechnen.

Rüdiger Betz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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