Rüdiger Betz – Rechtsanwalt – Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch

E-Mail: r.betz@liebers-strafrecht.de


Kurzbiographie:
  • geboren in Heidelberg
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Universidad Autónoma de Barcelona und der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Frankenthal
  • seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen
  • ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Im Jahr 2009/10 hat Rechtsanwalt Betz den Lehrgang zum Fachanwalt Strafrecht erfolgreich abgeschlossen
  • Im Jahr 2012 Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Tätigkeitsschwerpunkte
  • Verteidigung in Strafsachen
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Opferhilfe und Nebenklage
  • Straf- und Maßregelvollzug
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Steuerstrafrecht

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein
Heidelberger Anwaltsverein
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)

Persönliches Statement

Herr Rechtsanwalt Betz vertritt seine Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts.

Bereits im Studium erfolgte eine konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts sowie der Kriminologie.
2006 absolvierte Herr Betz das erste juristische Staatsexamen mit Prädikat.
Sodann folgte das zweijährige Rechtsreferendariat beim Landgericht Frankenthal. Auch hier verfolgte Herr Betz eine weitere konsequente Spezialisierung im Strafrecht u.a. durch Referendarstationen bei einer Abteilung für Sexualstrafsachen der Staatsanwaltschaft Frankenthal, sowie später bei einer Strafverteidigerkanzlei in Heidelberg. 2009 absolvierte Herr Betz das Assessorexamen und nahm im Anschluss seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Ganns · Meyer · Klein · Liebers auf.
Im Jahr 2009/10 hat Rechtsanwalt Betz den Lehrgang zum Fachanwalt Strafrecht erfolgreich abgeschlossen. Im Jahre 2012 wurde Herr Betz durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.

Herr Betz legt großen Wert auf die intensive und individuelle Betreuung seiner Mandanten. Hierbei bietet Herr Betz volles Engagement und größte Sorgfalt in großen wie auch kleinen Verfahren.
Angesichts der personellen und strukturellen Überlegenheit der Strafverfolgungsbehörden in Form von Polizei und Staatsanwaltschaft sieht es Herr Betz als seine zentrale Aufgabe als Strafverteidiger, den Beschuldigten zu schützen und seine Rechte effektiv wahrzunehmen. Er hat alle Tatsachen und Gesichtspunkte, die zu einer Entlastung des Mandanten oder einer milderen Beurteilung einer etwaigen Schuld dienlich sind zu erforschen und vorzutragen. Die Verteidigung hat sicherzustellen, dass der Mandant ein faires Verfahren bekommt und ihn vor Fehlentscheidungen, staatlichem Machtmissbrauch und Rechtsverlusten zu schützen.

Die Strafverteidigung hat einen Verfassungsrang, den sie selbstbewusst und frei von jeder Bevormundung wahrzunehmen hat. (Prof. Norbert Gatzweiler, Köln) Herr Betz sieht sich hierbei im Sinne von Roxin als rechtsstaatlicher Garant der Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
Dieser Konflikt zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung für den Beschuldigten muss jedoch nicht in jedem Verfahren offen ausgetragen werden. Oftmals kann durch eine konsensuale Verteidigung ein sinnvoller, schneller und für den Mandanten bestmöglicher Abschluss eines Strafverfahrens erreicht werden.

Sofern dies nicht möglich ist, vertritt Herr Betz die Interessen und Rechte seiner Mandanten mit Nachdruck.

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