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Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) – Fahrerlaubnisrecht

Ein Rotlichtverstoß, zu viele Punkte in Flensburg oder eine Trunkenheits- bzw. Drogenfahrten sind nur Beispiele, mit der neben der einem hohen Bußgeld oft auch Fahrverbote und ein Führerscheinentzug drohen. Zwar liegt die Grenze zur Ordnungswidrigkeit bei 0,5 ‰ BAK (= Blutalkoholkonzentration), jedoch kann unter Umständen auch schon bei einem darunter liegendem BAK das Risiko einer Führerscheinentziehung bestehen. Die Planung eines Urlaubs oder der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist während der Sperre vielmals nicht möglich. Der Verlust des Arbeitsplatzes und eine Stigmatisierung im Bekannten- und Verwandtenkreis werden zu akuten Problemen.

Die Kanzlei Ganns · Meyer · Klein · Liebers berät und vertritt Sie in Sachen des Führerscheinrechts um die Drohung eines möglichen Führerscheinentzugs abzuwenden. Ziel ist, es dem Mandanten mit Ausschöpfung der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten vor einer Einschränkung seiner Mobilität zu bewahren.

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