EUGH bestätigt Urteil des Bundesverfassungsgerichts wegen Steuer-CDs

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits das Auswerten von angekauften illegal hergestellten Steuer-CD`s als rechtmäßig erachtete, bestätigt dies der EUGH nunmehr.

Im konkreten Fall durchsuchten Fahnder im Jahr 2008 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung die Wohnung eines Beschuldigten und beschlagnahmten Unterlagen und Computerdateien. Auslöser des Ermittlungsverfahrens waren Erkenntnisse der Ermittler, die aus Daten einer „Steuer-CD“ resultierten. Vorausgegangen war dem ein Ankauf einer Steuer-CD durch eine deutsche Behörde mit Daten der Liechtensteinischen LGT-Bank. Ein Mitarbeiter der Bank hatte sie illegal an seinem Arbeitsplatz kopiert und die CD sodann an die Behörde verkauft.

Der EUGH stellte fest, dass durch den Hausdurchsuchungsbeschluss ein Recht des Beschuldigten nicht verletzt wird und die Verwertung bzw. das Auswerten von illegal hergestellten Steuer-CDs rechtmäßig sei.

Bereits im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Finanzbehörden auch mit Hilfe von illegal beschafften Daten arbeiten dürfen.

Jens Klein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

PDF-Downloads

Hinweise zum Verhalten in besonderen Situationen und weitere wichtige Informationen finden Sie auf unserer Downloadseite.

© Copyright - Liebers Klein Betz – Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in Heidelberg