• Fachanwälte für Strafrecht Liebers Klein Betz Heidelberg

Strafrecht

Im Strafrechtsreferat verfügt unsere Kanzlei mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Klein, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Liebers LL.M. und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Betz über drei erfahrene Strafverteidiger die ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts für Sie tätig sind. Unsere Rechtsanwälte verfolgen hierbei das Ziel der absoluten Spezialisierung, um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Die Polizei steht unerwartet mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Haustür? Ihnen wurde vom Gericht ein Strafbefehl zugesandt? Die Polizei hat Ihnen die vorläufige Festnahme erklärt? Es droht der Erlass eines Haftbefehls und damit Untersuchungshaft? Die Staatsanwaltschaft hat Sie zu einer Vernehmung geladen?

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten in das Visier der Strafverfolgungsbehörden zu geraten. Wir stehen über das gesamte Strafverfahren an Ihrer Seite. Hierbei ist es ratsam, dass Sie sich so früh wie möglich an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Eines der grundlegenden Rechte eines jeden Beschuldigten, ist die Möglichkeit, in jedem Abschnitt des Ermittlungsverfahrens einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen. Wir empfehlen Ihnen von diesem Recht schnellstmöglich Gebrauch zu machen.

Unsere Ansprechpartner im Referat Strafrecht beraten und verteidigen Sie kompetent und engagiert in allen Gebieten des Strafrechts. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen hierbei in den folgenden Rechtsgebieten:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Straf- und Maßregelvollzug
  • Opferschutz und Nebenklage

Folgende Verhaltensregeln sollten Sie unbedingt einhalten, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird:

Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sollten Sie unbedingt zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und schnellstmöglich einen Verteidiger kontaktieren. Ihr Verteidiger wird mit Ihnen erörtern, ob, wann und in welchem Umfang es ratsam ist, eine Einlassung abzugeben. Bedenken Sie, dass jede unachtsame Äußerung Ihrerseits nunmehr die Weichen für den Verlauf des restlichen Strafverfahrens stellt.

Vorläufige Festnahme

Im Falle einer Festnahme nutzt die Polizei gerne die Gelegenheit für eine erste Vernehmung. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und beharren Sie auf ihr Recht einen Rechtsanwalt zu beauftragen und sich allenfalls nach Rücksprache mit diesem zu äußern.

Durchsuchung

Sollten Sie mit einem Durchsuchungsbeschluss konfrontiert werden, wenden Sie sich ebenfalls sofort an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Überprüfen Sie, auf welche Räumlichkeiten der Durchsuchungsbeschluss ggfs. beschränkt ist. Seien Sie kooperativ mit den Ermittlungsbeamten. Sie sind verpflichtet die Maßnahme zu dulden, widersetzen Sie sich, laufen Sie in Gefahr sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte strafbar zu machen, aber geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus. Überprüfen Sie, ob sämtliche beschlagnahmten Gegenstände im Beschlagnahmeprotokoll aufgeführt sind.

Strafbefehl

Kontaktieren Sie bei Erhalt eines Strafbefehls schnellstmöglich den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Beachten Sie, dass ab dem Zeitpunkt der Zustellung die Einspruchsfrist von 2 Wochen zu laufen beginnt. Gegen einen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen und dadurch erreichen, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet. Wird kein Einspruch innerhalb der zwei Wochen Frist gegen den Strafbefehl eingelegt, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.

PDF-Downloads

Hinweise zum Verhalten in besonderen Situationen und weitere wichtige Informationen finden Sie auf unserer Downloadseite.

Soforthilfe erforderlich?

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